Glossar

Abschreibung

Bei der Abschreibung wird der Wert von Vermögensgegenständen um einen bestimmten Betrag gemindert. Die Wertminderung erfolgt dabei im Laufe der Nutzungsdauer durch Nutzung. Sie wird bei der bilanziellen Abschreibung in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand eingetragen. Für die Berechnung werden die Anschaffungskosten sowie die Nutzungsdauer (nach AfA Tabellen) berücksichtigt. 

Bei der kalkulatorischen Abschreibung hingegen gehen die voraussichtlichen Wiederbeschaffungskosten sowie die reale Nutzungsdauer nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung mit ein.


Annuität

Annuität bedeutet, dass ein Darlehen in regelmäßigen Rückzahlungen bzw. Tilgungen beglichen wird. Diese unterteilen sich jeweils in eine Zins- und einen Tilgungsanteil. Im Verlauf eines Darlehens ändert sich das Verhältnis von Zinsen und Tilgung zugunsten der Tilgung, da die Zinsen stets nur auf die Restschuld erhoben werden.


Außenprovision

Die Außenprovision bezeichnet den Teil einer Verkaufsprovision, die an den Käufer abfällt. Aktuell wird eine Provision entweder nur vom Käufer (Außenprovision), nur vom Verkäufer (Innenprovision) oder anteilig von beiden bezahlt. Seit dem 23. Dezember 2020 besteht das neue Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser. 

Sind wir als Immobilienmakler in Calw dementsprechend für beide Parteien tätig, zahlen beide Parteien dieselbe Provisionshöhe. Arbeiten wir nur für eine Partei, ist allein diese courtagepflichtig, kann aber mit der zweiten Partei eine Vereinbarung zur Erstattung der Kosten treffen.


Baulast

Die Baulast bezeichnet eine Beschränkung der Bebaubarkeit für ein Grundstück. Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung seitens des Eigentümers bzw. der Eigentümerin gegenüber einer Baubehörde. Die Person verpflichtet sich dadurch, bestimmte Dinge zu dulden, zu tun oder zu unterlassen, die das Grundstück betreffen. Baulasten werden grundsätzlich im Baulastenverzeichnis eingetragen, welches von der Bauaufsichtsbehörde geführt wird.


Baulastenverzeichnis

Im Baulastenverzeichnis, das von der Bauaufsichtsbehörde geführt wird, sind alle Baulasten eingetragen. Mit einer Baulast verpflichten sich Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen  öffentlich-rechtlich gegenüber der Behörde hinsichtlich eines Grundstücks.


Bauvorlagen

Bei Bauvorlagen handelt es sich um alle Unterlagen, die bei einem Bauantrag eingereicht werden müssen. Anhand dieser Dokumente stuft die Bauaufsichtsbehörde die Zulässigkeit eines Bauvorhabens ein. Dabei wird der Umfang der Bauvorlagen durch die jeweilige Landesbauordnung geregelt.


Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert spielt bei der Wertermittlung eines Grundstücks eine wesentliche Rolle. Denn der Preis für Baugrund hängt neben der Größe auch maßgeblich von der Lage ab. Das Bauamt oder Gutachter und Gutachterinnen können den Bodenrichtwert in Euro pro Quadratmeter bestimmen. Der Preis eines Grundstücks ergibt sich dann durch Multiplikation mit der Größe des Objekts.

Mit Kaufpreissammlungen und in einem Gutachterausschuss werden Bodenrichtwerte regelmäßig ermittelt. Hierzu werden durchschnittliche Bodenwerte für vergleichbare Stadtgebiete herangezogen und Mittelwerte gebildet.


Dienstbarkeit

Die Dienstbarkeit ist ein juristischer Begriff, der die Nutzungsrechte eines Grundstücks fachgerecht beschreibt. Bei der Dienstbarkeit werden folgende Formen unterschieden:

  • Grunddienstbarkeiten, wie Wegerecht oder Leitungsrecht
  • Beschränkt persönliche Dienstbarkeiten, wie Wohnungsnutzungsrecht oder Benutzungsrecht
  • Nießbrauch

Dienstbarkeiten werden im Grundbuch festgeschrieben und können bei Bedarf eingesehen werden. Vor allem bei einem Verkauf sollten Sie auf Dienstbarkeiten achten, da diese nicht an Gültigkeit verlieren. 


Eigenbedarf

Sicher haben Sie im Zusammenhang mit der Kündigung eines Mietvertrags den Begriff Eigenbedarf schon einmal gehört. Der Eigenbedarf beschreibt einen Grund, der Sie als Vermieter oder Vermieterin zu einer ordentlichen Kündigung berechtigt. Zum Beispiel, wenn Sie die Wohnung selbst nutzen möchten oder ein Familienangehöriger oder eine -angehörige verwenden möchte, können Sie Eigenbedarf anmelden.

Es gibt jedoch einige Faktoren, die Sie beachten müssen. Wird eine Mietwohnung verkauft und in eine Eigentumswohnung umgewandelt, müssen Sie die gesetzliche Kündigungssperrfrist beachten, die zwischen drei und zehn Jahren liegen kann. Zudem muss ein berechtigtes Interesse des Vermieters oder der Vermieterin vorliegen, das zum Eigenbedarf führt.


Einfacher Alleinauftrag

Bei einem einfachen Alleinauftrag verpflichten Sie sich als Immobilienbesitzer für den Verkauf oder das Vermieten für einen definierten Zeitraum keinen zweiten Makler oder keine zweite Maklerin zu beauftragen. Im Gegenzug muss der oder die Beauftragte aktiv tätig werden und sich intensiv für die Auftragsabwicklung einsetzen. Eigene Aktivitäten darf der Besitzer oder die Besitzerin dagegen unternehmen. Zudem ist dieser oder diese nicht zum Abschluss eines Hauptvertrags verpflichtet.


Einfacher Maklerauftrag

Bei einem einfachen Maklerauftrag haben Sie keine Beschränkungen, wie viele Fachleute Sie mit dem Verkaufen oder Vermieten Ihrer Immobilie Sie beauftragen. Zudem muss die Fachperson sich nicht unmittelbar mit der intensiven Abwicklung beschäftigen. Im Vergleich zu einem Alleinauftrag ist daher der einfache Maklerauftrag weniger bindend. Bei einer erfolgreichen Abwicklung ist der Makler oder die Maklerin zur Berechnung einer Provision berechtigt.


Exposé

Bei einem Exposé handelt es sich um eine ansprechende Zusammenstellung von Unterlagen, die eine Immobilie passend präsentiert. In einem Exposé sind beispielsweise folgende Bestandteile enthalten:

  • Bilder des Objekts
  • Der Energieausweis
  • Beschreibung zu Ausstattung, Zustand und Größe
  • Lageplan
  • Kontaktdaten des Maklers oder der Maklerin
07052/935570